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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:


1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Klettertechnik Oberbayern® GmbH, Frühlingstraße 10a, 83075 Bad Feilnbach, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Kammermeier (nachfolgend „die Auftragnehmerin“ genannt) und ihren Kunden. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

1.2. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und somit auch nicht Bestandteil des Vertrags.

1.5 Individuelle Vertragsabreden, die zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden schriftlich oder in Textform vereinbart wurden, sind, sofern der Inhalt dieser individuellen Vertragsabrede von den vorliegenden AGB abweicht, vorrangig.

 

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Über sein gesetzliches Widerrufsrecht wird der Verbraucher in der Vertragsurkunde informiert. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird von der Auftragnehmerin nicht gewährt.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1 Auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin erstellt die Auftragnehmerin ein verbindliches Angebot und übersendet oder übergibt dieses dem Kunden. Die Auftragnehmerin hält sich an die von ihr abgegebenen Angebote für einen Zeitraum von acht Wochen gebunden. Für den Fristbeginn ist das auf dem Angebot vermerkte Datum maßgeblich.

3.2 Der Vertragsschluss ist bewirkt, wenn der Kunde das von der Auftragnehmerin unterbreitete Angebot innerhalb der Bindungsfrist angenommen hat und die Annahmeerklärung der Auftragnehmerin binnen der in Ziffer 3.1 bezeichneten Bindungsfrist zugeht. Die Annahme kann nur durch persönliche Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden erklärt werden.

 

4. Durchführung der Arbeiten und Ausführungsfristen

 

4.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht durchzuführen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.

4.2. Umfang und Art der Leistungen werden im jeweiligen Auftrag schriftlich festgelegt.

4.3 Sollen über die im Auftrag beschriebenen Leistungen hinausgehende Leistungen erbracht werden, bedarf es der schriftlichen Auftragserweiterung durch den Kunden sowie der schriftlichen Annahmeerklärung durch die Auftragnehmerin.

4.4 Ist im jeweiligen Auftrag ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung der Arbeiten vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, diese Ausführungsfrist einzuhalten. In Fällen höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), wird die Auftragnehmerin für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Die Auftragnehmerin ist in einem solchen Falle verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren. Nach Wegfall des die Vertragserfüllung verhindernden Ereignisses verpflichtet sich die Auftragnehmerin, spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats dem Kunden einen Alternativtermin anzubieten und innerhalb dieses Zeitraums die Leistung zu erbringen.

 

5. Pflichten des Kunden

 

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin den Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen zu ermöglichen.

5.2 Der Kunde haftet für die Bereitstellung richtiger und vollständiger Informationen über mögliche Hindernisse, wie unterirdische Stromtrassen, Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen oder andere Gefahren, die den Arbeitsbereich betreffen. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Schäden des Kunden, die auf einer Verletzung dieser Informationspflichten beruhen, ist ausgeschlossen.

5.3 Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Kunde alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Genehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von sämtlichen Kosten freizustellen, die der Auftragnehmerin im Falle einer fehlenden, unvollständigen oder verspäteten Genehmigung oder Bewilligung erwachsen.

5.4 Ist zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin ein Termin für die Durchführung von Arbeiten verbindlich vereinbart worden und kann dieser Termin aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren, nicht stattfinden, ist der Kunde verpflichtet, der Auftragnehmerin die Verhinderung umgehend und ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen. Das Recht der Auftragnehmerin Schadenersatz zu beanspruchen, bleibt hiervon unberührt.

 

6. Vergütung, Abschlagzahlungen und Teilvergütung, Abnahme, Fälligkeit

 

6.1 Der Preis für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.

6.2 Die Vergütung ist nach Abnahme der Arbeiten mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge innerhalb von 8 Tagen auf die von der Auftragnehmerin angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Als abgenommen gelten die Arbeiten auch, wenn die Auftragnehmerin dem Kunden nach Fertigstellung der Arbeiten eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist eine Abnahme aufgrund der vom Kunden beauftragten Arbeiten ausgeschlossen, so tritt die Vollendung der Arbeiten an die Stelle der Abnahme.

6.3 Die Zahlung hat grundsätzlich bargeldlos zu erfolgen. Eine Barzahlung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Auftragnehmerin möglich. In einem derartigen Fall erhält der Kunde eine Quittung zur Bestätigung des Zahlungseingangs bei der Auftragnehmerin.

6.4 Die Auftragnehmerin kann von dem Kunden eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihr bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.

6.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Auslagen, die sie zur Vertragserfüllung aufwenden muss oder aufgewandt hat, z.B. Anmietung von Baumaschinen, Fahrzeugen, Anhängern etc., dem Kunden auch bereits vor Beginn der Arbeiten in Rechnung zu stellen.

 

7. Haftung

 

7.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

7.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige und / oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch nicht freigeräumte Arbeitsbereiche entstehen.

7.4 Keine Schäden stellen Beeinträchtigungen des Arbeitsbereichs dar, die im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung unvermeidlich sind. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fahrspuren im Rasen durch eingesetzte Arbeitsgerätschaften und Maschinen (Bagger oder sonstige Kettenfahrzeuge).

 

8. Mängel & Gewährleistung

 

Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Werkvertrag.

 

9. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Rosenheim. Dies gilt für Klagen der Auftragnehmerin gegen Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Auftragnehmerin als Verwenderin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der übrige Vertrag davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, sich auf eine Bestimmung zu einigen, die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten am nächsten kommt.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung ohne Zustimmung der Klettertechnik Oberbayern® GmbH ist untersagt.

 

 

 


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